Wenn es nicht so läuft, wie es soll

Unser Ratgeber

Hinweise und Tipps zum Thema Reisegepäck


Nochmals herzlichen Dank für Ihre Reisebuchung in unserer Flugbörse. Darüber freuen wir uns sehr.

Wir stellten in den letzten Wochen fest, dass bei einigen Kund/innen vermehrt Probleme mit beschädigtem oder verspätetem Reisegepäck auftraten. Aus diesem Grund haben wir uns die Mühe gemacht, für die Reisegäste unserer beiden Flugbörsen einen kurzen Ratgeber zu erstellen.

Besser packen und vorbereiten

  1. Beachtet bitte unbedingt die Freigepäckgrenzen eurer Fluggesellschaft(en). Ihr findet diese Informationen in euren Reiseunterlagen und auf der Website(s) der Fluggesellschaft(en)
  2. Wenn ihr nicht alleine verreist: Sorgt vor, in dem ihr das Reisegepäck aller Reisender auf verschiedene Koffer verteilt. Wenn sich dann einer eurer Koffer verspäten sollte, könnt ihr auf die Kleidungsstücke aus dem anderen Koffer zurückgreifen.
  3. Verseht eure Koffer mit einem Kofferanhänger, der euren Namen, eure Mobiltelefonnummer und den Bestimmungsort enthalten sollte. Im Koffer selbst hinterlasst bitte die gleichen Informationen auf einem Blatt Papier.
  4. Falls euer Gepäckstück aussieht, wie viele andere, markiert es mit etwas eindeutigem, z. B. einem bunten Wollfaden oder einem auffälligen Aufkleber, so dass ihr es bei der Gepäckausgabe leichter ausmachen könnt und kein falsches Gepäckstück vom Band nehmt.
  5. Fotografiert alle Gepäckstücke vor eurer Reise von innen und außen, damit ihr im Falle eines Verlusts oder einer Gepäckverspätung diese Fotos vorzeigen können.
  6. Bewahrt unbedingt eure Gepäckkontrollabschnitte, die ihr bei der Abfertigung erhaltet, gut auf. Ihr benötigt diese, um euer Gepäck bei Ankunft zu reklamieren.
  7. Solltet Ihr auf eurer Reise mehr als 1 Reiseziel haben, bereitet unbedingt auf einem Blatt Papier einen Reiseverlauf mit euren nächsten Zieladressen vor. Vergesst nicht zu erwähnen, wie lange ihr euch an der jeweiligen Station aufhalten werdet.
  8. Wenn ihr euer Reisegepäck abschließt, nutzt bitte nur Schlösser, die TSA-Approved sind. So vermeidet ihr, dass diese aufgebrochen werden müssen, um gefährliche Gegenstände zu identifizieren.
  9. Wir bieten euch sehr gerne eine Reisegepäck-Versicherung an, damit eure Gepäckstücke in der Obhut des Transportunternehmens gegen Schäden oder Verlust versichert sind.

Bei der Ankunft

  1. Bitte prüft, ob euer Reisegepäck unversehrt und vollzählig ist und zeigt eventuelle Schäden direkt bei der Ankunft beim zuständigen Gepäckschalter der Airline an. Hinweis: Schäden an Anbauten wie Rollen, Gestängen oder außenliegenden Taschen werden unter Umständen nicht ersetzt.
  2. Sollte euer Reisegepäck nicht am Reiseziel ankommen, reklamiert dies ebenfalls direkt bei Ankunft am zuständigen Gepäckschalter der Airline. (Spätestens jetzt zahlen sich  eure Vorkehrungen aus, die ihr – wie unter "Besser packen und vorbereiten" empfohlen - getroffen habt)
  3. Händigt dem Gepäckagenten eure Liste aus, wann ihr euch wo aufhalten werdet, damit das wieder aufgefundene Gepäckstück nicht an eine falsche Adresse geliefert wird.
  4. Klärt mit der Fluggesellschaft ab, was ihr zur Deckung eures persönlichen Bedarfs einkaufen/ausgeben dürft. Notiert alles auf einem Notizzettel und notiert euch am besten auch den Namen des Mitarbeitenden der Airline mit Datum und Uhrzeit.
  5. Bewahrt von den Einkäufen alle Kassenbelege auf und notiert darauf, um was genau es sich gehandelt hat.
  6. Kauft nur unbedingt notwendige Artikel!
  7. Klärt ferner mit der Fluggesellschaft, wo/wie ihr eure Ausgaben nach der Reise geltend machen könnt (E-Mail-Adresse, Internetseite, notwendige Unterlagen).

Gepäckangelegenheiten, liebe Reisende, liegen außerhalb unseres Zuständigkeits- und Kompetenzbereichs. Wir können euch in diesen Angelegenheiten nicht assistieren und/oder Anrufe oder Reklamationen für euch tätigen. Wir können euch lediglich Ratschläge erteilen, was zu tun ist oder wie ihr euch am besten verhalten sollt.

Euer Flug ist verspätet?


Ihr habt gemäß EU-Verordnung EU261/2004 Anrecht auf Entschädigung, wenn sich euer Flug erheblich verspätet. Maßgeblich ist eine Verspätung von mehr als 3 Stunden bei Ankunft.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Eine Entschädigung ist bei der Fluggesellschaft selbst einzufordern. Hierfür bieten die meisten Airlines auf deren Internetseiten entsprechende Formulare an. Wir können diese Angelegenheiten aus rechtlichen Gründen nicht für euch übernehmen.

Keine Entschädigung dürft ihr erwarten, wenn

  • die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände (z. B. medizinische Notfälle) zurückzuführen ist
  • die Verspätung bei Ankunft weniger als 3 Stunden betrug
  • ihr euch auf einem Flug gänzlich außerhalb der EU befandet
  • ihr euch auf dem Rückflug in die EU aus einem Nicht-EU-Land mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft befandet

Diese Ausführung wurde von uns grob verkürzt und dient nur zur ersten Orientierung. Ausführliche Informationen findet ihr online unter

EU-Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung, bei verspätetem oder annulliertem Flug (europa.eu)

Ihr könnt euch zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche selbstverständlich auch an Flugrecht-Portale wenden, die die Ansprüche bei der jeweiligen Fluggesellschaft für euch anmelden. Diese Flugrecht-Portale behalten dann als Vergütung in der Regel bei Erfolg einen Teil der Entschädigung für sich ein. 

Mängel bei Pauschalreisen


Mängel bei Pauschalreisen sind ein großes Ärgernis für Reisende aber auch für den Anbieter der Reise, denn dieser ist stets bestrebt, einwandfreie Leistungen zu erbringen.

Solltet ihr während eurer Urlaubsreise mit Reisemängeln konfrontiert sein, ist die örtliche Zielgebietsreiseleitung der maßgebliche Ansprechpartner. Die Zielgebietsreiseleitung muss die Möglichkeit erhalten, die aufgetretenen Mängel zu beheben. Sollten sich die Mängel nicht beheben lassen, kann euch ggfs. auch der Wechsel in eine andere Unterkunft angeboten werden.

Die Kontaktdaten eurer örtlichen Zielgebietsreiseleitung findet ihr in euren Reiseunterlagen. In vielen Hotels hat die Reiseleitung auch regelmäßige Sprechstunden in eurem Hotel. Gäste einiger Hotels werden nur per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp betreut.

Um nicht vor Ort behebbare Mängel nach der Reise reklamieren zu können müssen außerdem entsprechende Nachweise/Beweise erbracht werden (schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, Fotos und ggfs. weitere Unterlagen). Diese sind nach der Reise schriftlich an den Reiseanbieter als Reklamation einzusenden. Wir können diese Angelegenheiten aus rechtlichen Gründen nicht für euch übernehmen.

Hilfreiche Informationen rund um eure Reise, Adressen, Telefonnummern, Ausflugstipps, etc. werden von vielen Reiseveranstaltern in deren Kundenportalen oder Apps zur Verfügung gestellt. Hierfür solltet ihr euch vor Abreise registrieren, um Zugriff auf diese Informationen zu haben. Über diese Kundenportale/Apps informieren die Reiseveranstalter bereits auf der Buchungsbestätigung.

Sonstige Hinweise


Diese Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung. Irrtümer/Änderungen müssen wir uns außerdem ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch ohne Gewähr.

Bei jeglichen weiteren Fragen um eurer Reise steht euch unser Service-Team selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Wir wünschen euch eine angenehme und reibungslose Reise und erholsame wie erlebnisreiche Tage an eurem Reiseziel.

Euer Flugbörse-Team