Wir sagen danke mit einer...

Rückvergütung

Wir finden es KLASSE, dass ihr...

a) eure nächste Schiffsreise bereits an Bord
oder
b) eure Reise auf unserer Internetseite

...gebucht habt und sagen für eure Eigeninitiative ganz herzlichen Dank mit einer Rückvergütung in Höhe von...

2% des Reisepreises [1]

...unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Eure gebuchte Reise muss angetreten werden, denn ohne Reiseantritt erhalten auch wir keine Vergütung.
  2. Unser Flugbörse-Newsletter muss dauerhaft abonniert werden und das tut gar nicht weh.
  3. Unsere Rückvergütung kann nicht mit anderen Bonussystemen (z. B. Payback) kombiniert werden.
  4. Unsere Rückvergütung kann nicht mit Reisegutscheinen unserer Flugbörse kombiniert werden, die aus einem Gewinnspiel oder eine Sponsoringaktion hervorgegangen sind (z. B. Hochzeitsmesse, Adventskalender, Vereinstombola etc.).
  5. Reduziert sich der Reisepreis der ursprünglichen Reise durch eine Umbuchung, passen wir die Rückvergütung auf den niedrigeren Preis an.
  6. Auf anfallende Umbuchungsgebühren können wir keine Rückvergütung bezahlen.
  7. Eine Rückvergütung kann nicht bezahlt werden, wenn der Internetbuchung eine Beratung und/oder Angebotserstellung durch unser Service-Team vorausgegangen ist.

Für diese Reisen erhaltet ihr eine Rückvergütung:

  • Alle auf unserer Website verfügbaren Pauschal- und Last Minute-Reisen sowie "Nur Hotel" im Menü "Suchen & Buchen"
  • Alle auf unserer Website verfügbaren Kreuzfahrten und Flusskreuzfahrten im Menü "Suchen & Buchen" sowie alle Schiffsreisen von Phoenix Reisen
  • Alle auf unserer Website verfügbaren Rund- und Erlebnisreisen im Menü "Noch viel mehr > Außergewöhnliches"
  • viele auf unserer Website verfügbaren Ferienhaus-Angebote

Für diese Reisen/Leistungen auf unserer Website können wir leider keine Rückvergütung gewähren:

  • Alle Leistungen von Booking.com
  • Reiseversicherungen
  • Flughafenparkplätze mit/ohne Hotelübernachtungen
  • Ausflüge, Eintrittskarten und sonstige Leistungen von GetYourGuide, Viator und Meine Landausflüge

[1] Die Berechnung der Rückvergütung erfolgt auf den vom Reiseveranstalter voll verprovisionierten Teil des Reisepreises.

Hintergrund: Bei einigen Reiseveranstaltern/Reedereien wird nicht der komplette Reisepreis voll verprovisioniert (z. B. An-/Abreisepakete, Hafentaxen, Getränkepaket, Visagebühren, Trinkgelder...). Für diese Leistungen können wir leider keine Rückvergütung ausschütten.

Wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen an unserem Rückvergütungssystem vorzunehmen oder dieses einzustellen.