Aktuelle Informationen zur FTI Insolvenz

Liebe Kunden,

die FTI-Insolvenz hat uns alle sehr erschüttert. Wir sind als Reisebüro ein eigenständiges Unternehmen und daher in unserer Geschäftstätigkeit in keinster Weise von der Insolvenz der FTI Touristik betroffen! Ebenso wenig ist unser Kooperationspartner sonnenklar.TV von der Insolvenz betroffen.

Selbstverständlich werden wir die betroffenen Kunden in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich betreuen und aktiv über Änderungen informieren. Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund  der Informationsdynamik keine Gewähr für die Informationen übernehmen können. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Viele Grüße

Ihr Reisebüroteam

Wie helfen Ihnen weiter!

Welche FTI-Reiseveranstalter sind von der Insolvenz betroffen?

FTI Touristik GmbH

5vorFlug - als Marke der FTI Touristik GmbH

BigXtra Touristik GmbH

DriveFTI - als Marke der FTI Touristik GmbH

Cars & Camper - als Marke der FTI Touristik GmbH

 

Was ist mit den anderen Veranstaltern der FTI Group? Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Laufe des vorläufigen Insolvenzverfahrens noch weitere Veranstalter der FTI Group den Weg in die Insolvenz gehen müssen.

Die aktuellen Informationen sichd auch direkt bei der FTI Touristik abrufbar.

Was passiert mit meiner Reisebuchung?

Mittlerweile hat der Insolvenzverwalter entschieden, dass alle Pauschalreisen der o. g. Reiseveranstalter abgesagt werden!

Zudem sind nachfolgende Einzelleistungen der o. g. Reiseveranstalter abgesagt:

  • Nur-Hotel-Leistungen
  • Transfers
  • Ausflüge
  • Mietwagenbuchungen der Marke driveFTI und Cars & Camper

Aktuell ist die Vorgehensweise bei Campern, Charterflügen und Kreuzfahrten (Cruise Only) noch nicht umfassend bzw. einheitlich geklärt.

 

Was ist mit meiner Zahlung?

Im Rahmen des Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Auftrag zur Absicherung von Kundengerldern. Allerdings betrifft diese Absicherung nur die Pauschalreisen! Was heißt das?

Kundenzahlungen für Pauschalreisen sind über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert und werden bei Absage der Reise komplett erstattet.Der DRSF liegt unter Kontrolle des deutschen Justizministeriums.

Kundenzahlungen für Einzelleistungen, z. B. Flug, Hotel, Mietwagen oder Camper, unterliegen nicht dem Absicherungsschutz des DRSF. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, inwieweit die Leistung bereits beim jeweiligen Leistungsträger, z. B. der Fluggesellschaft, bezahlt wurde.

Für den Erstattungsprozess wird vom DRSF aktuell ein Onlineportal vorbereitet, damit sich Kunden dort registrieren und ihre Erstattungsanträge anhand der entsprechenden Dokumente anmelden können.  Alle Kunden werden hierfür vom DRSF kontaktiert!

Da es leider bereits erste Betrugsversuche gibt: BITTE reagieren Sie auf keine Aufforderung, Ihre Bankverbindung für eine Schadensregulierung zuzusenden!

Allgemein gilt: Es gibt keine Quote, anhand der die Regulierung stattfindet - d. h. jeder Kunden erhält bei einer Pauschalreise seine vollständige Zahlung zurück. Über das Portal können zudem Kunden zusätzliche Kosten geltend machen, die während des Urlaubs entstanden sind.

Die aktuellen Informationen sind auch direkt beim DRSF abrufbar. 

Kann ich meine Reise vorsorglich stornieren?

Da mittlerweile alle Reisen abgesagt sind, ist eine Stornierung nicht mehr notwendig. Lass Sie uns gemeinsam die besten Urlaubsoptionen checken. Viele Veranstalter haben bereits reagiert und bieten sog. Flex-Buchungen, bei denen keine Anzahlung notwendig ist. Wir beraten Sie mit Verstand und Fachkompetenz und benötigen dafür auch keine "künstliche Intelligenz"!  

Insofern Sie in den letzten Tagen ihre Reise selbst storniert haben sollten, können Sie keine Ansprüche beim DRSF gelten machen, sondern müssen Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden (Gläubigerverzeichnis). Diese Ansprüche werden nach Feststellung der Insolvenz bewertet und in Form einer prozentualen Quotenregelung reguliert.

Was kann ich tun, wenn ich eine Einzelleistung gebucht habe?

Einzelleistungen wie z. B. ein Flug, Hotel, Mietwagen oder Camper, sind grundsätzlich nicht über den DRSF abgesichert (siehe Infos unter Zahlung). Insofern eine Nachzahlung vor Ort verlangt wird, entscheidet der Kunde selbst über die Inanspruchnahme der Leistung. Die ursprüngliche Kundenzahlung geht in der Konsequenz in die Insolvenzansprüche.

Es kann natürlich geprüft werden, ob die Leistung ggfs. schon an den Leistungsträger bezahlt wurde. Dies kann vor allem bei Flugscheinen der Fall sein. Insofern auch vor Ort keine Nachzahlung verlangt wird, kann die Leistung ganz normal in Anspruch genommen werden.

Zudem weisen wir auf die Möglichkeit hin, dass ggfs. Einzelleistungen wie z. B. Camper von FTI mit einem Sicherungsschein und der Kennung "Pauschalreise" bestätigt worden ist. In diesen Fällen gibt es wahrscheinlich ebenfalls die Hoffnung auf die Absicherung über den DRSF. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen!