Hotel A la Vignette
Austattung
Inklusivleistungen
- 3 Nächte im Hotel A la Vignette im Doppelzimmer Komfort mit Halbpension
- Begrüßungsgetränk
- 1 x Weinprobe beim lokalen Bio-Winzer Sylvie Fahrer & Son in Saint Hippolyte (Wert ca. € 30.-/Zimmer, ca. 200 m vom Hotel entfernt, eigene Anreise)
- 1 x Elsässisches Weinpaket (6 Flaschen) vom Bio-Winzer der Weinprobe (Wert mindestens € 60.-/Zimmer)
- 1 x Besuch einer Bildhauerwerkstatt in Thannenkirch (ca. 9 km, eigene Anreise)
- WLAN
nicht inkludierte Leistungen
- Kurtaxe ca. € 1.- pro Person/Nacht (vor Ort zu zahlen).
Verpflegung
Halbpension im 3-Sterne-Hotel A la Vignette bestehend aus:
- Frühstücksbuffet im Hotel
- 4-Gänge-Abendmenü im Restaurant Aux Ducs de Lorraine (ca. 300 m, eigene Anreise)
Wunschleistung
- Doppelzimmer Komfort zur Alleinnutzung pro Nacht € 40.-
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hinweise:
Die inkludierte Weinprobe findet bei dem Bio-Winzer Sylvie Fahrer & Son in Saint Hippolyte statt (Entfernung zum Hotel ca. 200 m, Öffnungszeiten Mo.-Sa. je 9:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr).
Die Öffnungszeiten für den inkludierten Besuch der Schnitzereiwerkstatt variieren von Tag zu Tag – nähere Informationen hierzu erhalten Sie vor Ort im Hotel (Entfernung zum Hotel ca. 8 km im Ort in Thannenkirch).
Anreise im Hotel ab 16 Uhr, Abreise bis 11 Uhr.
Ein Haustier auf Anfrage, Rückbestätigung seitens Hoteliers (zwingend) erforderlich (kostenfrei, ohne Futter).
- Regionsbeschreibung
Ihr Urlaubsort
Saint-Hippolyte liegt im Herzen der Elsässer Weinstraße (Grenze zu Deutschland ca. 15 km) und ist eine typisch Elsässische Gemeinde. Gelegen am Fuße der Vogesen und umgeben von Weinbergen, bietet das malerische Dorf eine idyllische Kulisse. Die engen Gassen und historischen Fachwerkhäuser verleihen dem Ort einen authentischen Charme. Hoch über dem Ort und den Weinbergen verleiht das romantische Schloss Hohkönigsburg aus dem 12. Jahrhundert, dem Panorama ein ganz besonderes Flair. Bekannt für seine reiche Geschichte ist Saint-Hippolyte die Heimat einer beeindruckenden romantischen Kirche, die dem heiligen Hyppolyte von Rom gewidmet ist. Die umliegenden Weinberge produzieren hervorragende Weine, darunter der berühmte Gewürztraminer. Erleben Sie die Schönheit der Natur, die reiche Geschichte des Elsass und probieren Sie die lokalen Köstlichkeiten.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Ihr Urlaubsort
Saint-Hippolyte liegt im Herzen der Elsässer Weinstraße (Grenze zu Deutschland ca. 15 km) und ist eine typisch Elsässische Gemeinde. Gelegen am Fuße der Vogesen und umgeben von Weinbergen, bietet das malerische Dorf eine idyllische Kulisse. Die engen Gassen und historischen Fachwerkhäuser verleihen dem Ort einen authentischen Charme. Hoch über dem Ort und den Weinbergen verleiht das romantische Schloss Hohkönigsburg aus dem 12. Jahrhundert, dem Panorama ein ganz besonderes Flair. Bekannt für seine reiche Geschichte ist Saint-Hippolyte die Heimat einer beeindruckenden romantischen Kirche, die dem heiligen Hyppolyte von Rom gewidmet ist. Die umliegenden Weinberge produzieren hervorragende Weine, darunter der berühmte Gewürztraminer. Erleben Sie die Schönheit der Natur, die reiche Geschichte des Elsass und probieren Sie die lokalen Köstlichkeiten.
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Frankreich
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Hinweis! Für die französischen Überseegebiete kann es abweichende Regeln geben, die gesondert erfasst sind.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Frankreich ist u.a. für EU-Bürger gestattet und wird mittels eines Farbsystems geregelt. Je nach COVID-Infektionsrisiko im Abreiseland - kategorisiert als grün oder orange - gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen (siehe entsprechende Kategorien).
Derzeit sind alle EU-/Schengenländer der grünen Kategorie zugeordnet. Für die Einreise nach Frankreich ist kein besonderer Grund nachzuweisen. Für Reisende aus als orange eingestuften Ländern ist dies jedoch weiterhin der Fall, sofern diese keinen Impfnachweis vorlegen können.
Einreiseformulare
Bei der Einreise aus grünen Ländern sind keine Reiseformulare auszufüllen, unabhängig vom Impstatus des/der Reisenden.
Orange Länder: Ungeimpfte Reisende müssen einen triftigen Grund (gesundheitlich, familiär, beruflich etc.) für die Einreise angeben, eine internationale Reisebescheinigung vorlegen sowie zusätzlich eine Selbsterklärung ('Engagement sur l’honneur') über die COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen. Auch Geimpfte sind verpflichtet, die Selbsterklärung vorzuweisen. Alle Formulare sind über die Webseite des Innenminsteriums verfügbar.
Kinder unter 18 Jahren, die mit vollständig geimpften Erwachsenen nach Frankreich reisen, müssen keinen triftigen Grund vorweisen.
------------------
Achtung! Unter Umständen müssen Flugreisende vor Ankunft in Frankreich eine digitale EU Passenger Locator Form (EU dPLF) ausfüllen.
Transit
Die Durchreise aus EU- bzw. Schengenstaaten ist gestattet.
Bei Transit (weniger als 24h) aus Dritt- bzw. nicht-EU/Schengen-Staaten ist eine internationale Einreisebescheinigung auszufüllen.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Reisende aus als grün oder orange eingestuften Ländern (EU-/Schengen) müssen sich bei Ankunft in Frankreich - unabhängig vom Impfstatus - nicht in Quarantäne begeben.
Bei Einreise aus orangen Ländern kann unter Umständen ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Fällt dieser positiv aus, besteht Quarantänepflicht.
Generell besteht die Quarantänepflicht weiterhin, wenn bei Ankunft Symptome vorliegen.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Ungeimpfte Reisende aus als grün oder orange eingestuften Ländern müssen bei Ankunft in Frankreich einen negativen PCR-Test (max. 72h alt) oder Antigentest (max. 48 Stunden alt) vorweisen. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Ausnahmen bestehen u.a. für Einreisen von weniger als 24 Stunden Dauer und im Umkreis von weniger als 30 km des eigenen Wohnortes ("kleiner Grenzverkehr") sowie für Geschäftsreisende.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Genesene gelten als vollständig geimpft, wenn mindestens 7 Tage nach Erhalt der Impfung (einzige Impfdosis ausreichend) vergangen sind.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Frankreich werden solche Informationen z.B. über das Innenministerium zur Verfügung gestellt.
Bei Verwendung des Impfstoffes von Johnson & Johnson gelten Reisende als vollständig geimpft, wenn mindestens 28 Tage seit der Impfung vergangen sind. Bei allen anderen Impfstoffen gilt dies mindestens 7 Tage nach Erhalt der finalen Dosis.
Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten Nachweise werden akzeptiert, u.a. das EU digitale COVID-Zertifikat, die deutschen Apps "CovPass" oder “Corona-Warn-App", oder die französische App "TousAntiCovid".
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Der Gesundheitsnotstand in Frankreich wurde bis zum 31.07.2022 verlängert.
Die Verpflichtung, von zuhause zu arbeiten ist aufgehoben; dies wird jedoch weiterhin empfohlen.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Hygiene-/Abstandsregeln
Seit 14.03. ist die Maskenpflicht größtenteils aufgehoben, lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies weiterhin verpflichtend.
Es gilt landesweit ein Mindestabstand von 1 Meter. Versammlungen sind auch im privaten Bereich gestattet.
Der Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen ist teils untersagt.
Geschäfte
Die Geschäfte dürfen öffnen.
Gastronomie
Gastronomische Betriebe und Bars sind geöffnet.
Hotellerie
Hotels und andere Unterkünfte (z.B. Campingplätze) dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsauflagen öffnen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen stattfinden, Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben.
Sport & Freizeit
Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen, Freizeitparks) sind seit 14.03. ohne Einschränkungen geöffnet.
Auch Diskotheken können wieder besucht werden.
Transport
Der öffentliche Personenverkehr hat den regulären Betrieb aufgenommen, auch grenzüberschreitende Zug-/Busverbindungen wurden wieder aufgenommen. Es gilt Maskenpflicht.
Flugbetrieb
Viele Flughäfen sind geöffnet, der Flugbetrieb ist aber noch eingeschränkt. An Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Sonstiges
Sollten Reisende in Frankreich positiv getestet werden, so müssen sie sich in Quarantäne begeben. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Zeiträume:
Geimpft (und geboostert): 7 Tage Selbstisolation, Freitestung nach 5 Tagen möglich.
Nicht geimpft oder nicht vollständig geimpft: 10 Tage Selbstisolation, Freitestung nach 7 Tagen möglich.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Für Reisen aus Frankreich in als orange eingestufte Länder gelten bestimmte Bedingungen: Ungeimpfte benötigen einen triftigen Grund (beruflich, familiär, medizinisch) für die Ausreise und müssen vor Reiseantritt ein Formular ausfüllen ('Certificate to leave Metropolitan France'), das auf dieser Webseite heruntergeladen werden kann.
Für Geimpfte bestehen keine Restriktionen.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Frankreich (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu

Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Upgrade von Frühstück auf Halbpension (Wert: ca. € 150,- pro DZ)
- 1 x Weinprobe beim lokalen Bio-Winzer Sylvie Fahrer & Son in Saint Hippolyte (Wert ca. € 30,-/Zimmer, ca. 200 m vom Hotel entfernt, eigene Anreise)
- 1 x Elsässisches Weinpaket (6 Flaschen) vom Bio-Winzer der Weinprobe (Wert mindestens € 60,-/Zimmer)
- 1 x Besuch einer Bildhauerwerkstatt in Thannenkirch (ca. 9 km, eigene Anreise)
- Nur buchbar bis 21.07.2025 - zögern Sie nicht zu lange!
