Busrundreise Sevilla und die Costa de la Luz
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft ab/bis Deutschland nach Faro
- Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen
- 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Ama Islantilla (Landeskategorie) im Doppelzimmer oder Appartement
- 7x Halbpension
- WLAN im gesamten Hotel
- Stadtbesichtigungen in Sevilla (Eintritt in die Kathedrale inklusive), Aracena und El Rocío
- Besichtigung mit Führung in Aracena: Tropfsteinhöhle "Grotte der Wunder", Schinkenmuseum "Museo del Jamón" und Festungsanlage
- Besichtigung mit Führung: Kloster La Rabida
- Besuch des Museums "Muelle de las Carabelas" mit den Nachbildungen der Schiffe von Christoph Kolumbus
- Deutschsprechende Reiseleitung während der gesamten Reise
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE-Nutzung
nicht inkludierte Leistungen
- Flexibler Storno & Umbuchung gegen geringe Gebühr bis 15 Tage vor Reisebeginn für Abreisen bis 31.10.24* (ausgenommen Linienflüge, xsonnenklar.TV-Angebote, Rundreisen und Kreuzfahrten)
Zug zum Flug
Verpflegung
Halbpension in Ihrem 4-Sterne Hotel Ama Islantilla:
- Frühstück- und Abendessen in Buffetform
Wunschleistung
Wunschleistung pro Person:
- Zuschlag Doppelzimmer zur Alleinbenutzung: ab ca. € 201,- pro Person/Woche
Lage
Das AMA Islantilla Resort befindet sich in ruhiger Lage in Islantilla direkt an einem 27-Loch-Golfplatz in der Nähe des Nationalparks „Doñana“. Der Strand ist ca. 2 km entfernt. Das Hotel bietet einen kostenfreien Shuttleservice zum Strand an (verfügbar von 01.04. – 30.09.; 10:30-18:30 Uhr; stündlich). Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants/Bars sowie eine Bushaltestelle befinden sich in unmittelbarer Nähe (ca. 800 m). Zum Flughafen Faro sind es ca. 90 km Entfernung.
Ausstattung
Die Anlage verfügt über 5 Hauptgebäude mit 4 Stockwerken und insgesamt 68 Zimmern. Zur Ausstattung zählen eine Empfangshalle mit Rezeption (24 Std.), Lifts, WLAN (im gesamten Gebäude, inklusive), Friseur, 2 Restaurants (Buffetrestaurant „¡Ostras!“ und À-la-carte Restaurant „Fandado Bar & Restaurant“) und 3 Bars („Fandado“-Lobbybar, Poolbar, Kioskbar). Zur großen und gepflegten Außenanlage (ca. 55000 qm) zählen 2 Salzwasser-Swimmingpools, ein Garten und eine Sonnenterrasse. Liegen, Sonnenschirme und Badetücher sind je nach Verfügbarkeit am Pool inklusive. Parkmöglichkeiten gibt es je nach Verfügbarkeit (auf Anfrage und gegen Gebühr) auf dem Hotelgelände.
Unterbringung
Die komfortablen, geräumigen und luxuriösen Appartements (ca. 100 qm) bestehen aus 2 Schlafzimmern und einem Wohnraum, einer voll ausgestatteten Küche, Bad und Dusche/WC, Waschmaschine, Bügelbrett und Bügeleisen, Föhn, Kaffeemaschine, Sat.-TV, Schreibtisch, Sitzecke, Telefon, Safe, WLAN (inklusive), Minibar (gegen Gebühr), Klimaanlage und Heizung (individuell regulierbar, saisonbedingt) und einem möblierten Balkon.
Die geräumigen und modern eingerichteten Doppelzimmer (ca. 31 qm) verfügen über Bad und Dusche/WC, Föhn, Kaffeemaschine, Sat.-TV, Schreibtisch, Sitzecke, Telefon, Safe, WLAN (inklusive), Minibar (gegen Gebühr), Klimaanlage und Heizung (individuell regulierbar, saisonbedingt) und einem möblierten Balkon.
Sport/Unterhaltung/Wellness
Gegen Gebühr: Fitnesscenter, Spa-Center, Hallenbad (Salzwasser), Whirlpool, Hamam, Sauna, (Finnische Sauna, Infrarotsauna), Services (Massagen, Medizinische Anwendungen)
Gegen Gebühr; angeboten durch lokale Anbieter: Mountainbike-Verleih, Golf (27-Löcher), verschiedene (nicht-) motorisierte Wassersportarten, geführte Wanderungen, Pilates, Reiten, Yogakurse
Verpflegung
Halbpension:
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- Regionsbeschreibung
- Andalusien – das bedeutet Sonne, Kultur und Lebensfreude. Das kulturelle Angebot der Städte Sevilla mit seiner spektakulären Kathedrale, Córdoba und Granada begeistert nicht nur Kulturfans. Lange Strände, einzigartige Natur und lebhafte Ferienorte locken ebenso Strand- wie Naturliebhaber an. Die typischen andalusischen weißen Dörfer geben dieser Region ihren besonderen Reiz. An der über 800 km langen Küste Andalusiens gibt es mehr als 300 wolkenlose Tage im Jahr, ein Paradies für Sonnenanbeter und Badenixen.Die landschaftlich reizvolle Region der Costa de la Luz begeistert Ihre Besucher mit großen Pinienwäldern, einmaligen Naturschutzgebieten und langen, feinen Sandstränden am Atlantischen Ozean.
- Reiseverlauf
- Beispielreiseverlauf:
1.Tag: Anreise. Flug nach Faro (Portugal) und Transfer in Ihr 4-Sterne Hotel AMA Islantilla Resort in Islantilla an der andalusischen Costa de la Luz (Spanien).
2. Tag: Islantilla. Tag zur freien Verfügung.
3. Tag: Sevilla.
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Sevilla, die Hauptstadt der autonomen Region Andalusien. Dort sehen Sie während einer Panoramafahrt die verschiedenen Pavillons der Iberoamerikanischen Ausstellung von 1929, den Maria Luisa Park, den San Telmo Palast, den Torre del Oro und den Guadalquivir, den einzigen schiffbaren Fluss Spaniens. Während der Fahrt halten Sie für ca. 30 Minuten an der Plaza de España, dem berühmtesten der Pavillons mit seinen wunderschönen Kachelarbeiten und einem der schönsten Plätze Sevillas. Anschließend beginnt unser Stadtrundgang mit einem örtlichen Stadtführer durch das Viertel Santa Cruz vorbei an dem Platz Puerta de Jerez sowie dem historischen Zentrum der Stadt. Der Rundgang endet an der größten gotischen Kathedrale der Welt mit seinem berühmten Glockenturm „La Giralda“ (UNESCO Weltkulturerbe). Die Besichtigung der Kathedrale dauert ca. 2 Stunden und führt durch das Innere des Gebäudes. Sie sehen auch den Sarkophag von Christoph Kolumbus und den wunderschönen Orangenhof. Auch einen Blick vom Glockenturm auf die Stadt sollten Sie nicht verpassen. Bevor es wieder auf die Rückfahrt geht, haben Sie ca. 2,5 Stunden Zeit zur freien Verfügung, z.B. zum Mittagessen, zum Einkaufen oder die Stadt auf eigene Faust weiter zu erkunden.
4. Tag: Auf den Spuren von Christoph Kolumbus.
Auf der heutigen Entdeckungsreise besichtigen Sie das Museum „Muelle de las Carabelas“ mit den Nachbildungen der Schiffe von Christoph Kolumbus, die er zu seiner Reise nach Amerika verwendet hat. Die 3 Schiffe „La Niña“, „La Pinta“ und „La Santa María“ wurden 1992 anlässlich des 500. Jahrestages der Entdeckung Amerikas nachgebaut. Anschließend besuchen Sie das Franziskanerkloster „La Rabida“ aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Hier logierte Christoph Kolumbus, bevor er zu seiner Reise in die Neue Welt aufbrach. Das Kloster ist ein bedeutender Ort der kulturgeschichtlichen Route der Kolumbus-Stätten. Anschließend spazieren wir durch Palos de la Frontera. Hier wurden die Reisen vorbereitet und die drei Karavellen bewaffnet. Sie sind am 3. August 1492 aus dem Hafen ausgelaufen und am 15. März 1493 zurückgekehrt. Danach haben Sie Freizeit zum Mittagessen. Von Palos de la Frontera fahren Sie ein Stück an der schönen Costa de la Luz entlang bis nach El Rocio. Dort besuchen Sie zuerst das Besucherzentrum El Acebuche des Nationalparks Doñana und entdecken bei einem Rundgang die Stadt mit seinen unbefestigten Straßen und Sandplätzen. Sie werden auch die wunderschöne, schlichte Wallfahrtskirche „Santuario Nuestra Señora del Rocío“ besuchen, bevor Sie wieder zum Hotel zurückfahren.
5. Tag: Islantilla.
Tag zur freien Verfügung.
6. Tag: Aracena.
Heute geht es in das wunderschöne Bergdorf Aracena mit seinen weiß getünchten Häusern inmitten des Naturparks Sierra de Aracena y Picos de Aroche. Auf dem Weg dorthin machen wir einen Fotostopp an den Minen von Rio Tinto, einer spektakulären vom Bergbau geprägten Landschaft. In Aracena angekommen besichtigen Sie die „Grotte der Wunder“ (Gruta de las Maravillas). Die Höhle zeichnet sich durch außergewöhnlich schöne Felsformationen sowie durch beindruckende unterirdische Seen aus. Sie ist insgesamt über 2 km lang, wovon ca. 1,2 km besichtigt werden können. Lassen Sie sich von der Schönheit dieser Grotte verzaubern. Im Anschluss besuchen Sie das Schinkenmuseum und erfahren viel über das Iberische Schwein, die Weiden, auf denen es aufgezogen wird, und eine jahrhundertealte Tradition, die von Vater zu Sohn weitergegeben wird. Danach ist etwas Zeit zur freien Verfügung (z.B. zum Mittagessen). Zum Abschluss des Tages besuchen Sie die Überreste der Festungsanlage aus dem 13. Jahrhundert. Die Burg und die im 15. Jahrhundert im gotisch-mudéjarischen Stil gebaute Prioratskirche Nuestra Señora del Mayor Dolor befinden sich auf den höchsten Teil des Hügels und bilden ein außergewöhnliches historisches Denkmal. Nach der Besichtigung fahren Sie wieder zurück zum Hotel.
7. Tag: Islantilla.
Tag zur freien Verfügung.
8.Tag: Abreise.
Transfer zum Flughafen und Rückflug.
Hinweis:
Änderungen im Reiseverlauf, die zumutbar sind und den Charakter der Reise nicht verändern, bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass diese Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht empfohlen ist. - Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Spanien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich gestattet. Bei Anreise aus Ländern, die von den spanischen Behörden als Risikogebiete eingestuft wurden, müssen besondere Vorschriften beachtet werden (s. 'Test-Bestimmungen'). Bis einschließlich 03.04. betrifft dies neben Deutschland auch Österreich. Die Schweiz (Nicht-EEA-Mitglied) wird nicht auf der Ausnahmeliste der Drittstaaten geführt und müsste demnach auch als Risikogebiet gelten.
An den Grenzen erfolgt eine umfassende Gesundheitskontrolle (u.a. Temperaturmessung). Personen mit einer erhöhten Temperatur (über 37,5°C) oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten werden einer näheren Untersuchung unterzogen. Eine Einreise ist auch auf dem Landweg über Frankreich und Portugal möglich. Die spanischen Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Autonome Regionen haben die Befugnis zusätzliche eigene Anmeldeerfordernisse zu erlassen.
Einreiseformulare
Alle (auch Minderjährige unter 12 Jahren) Flugreisenden müssen vor Reiseantritt ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-Apperfolgen. Der QR-Code kann frühestens 48 Stunden vor Einreise erstellt werden. Die Vorgehensweise wird hier von spanischen Behörden erklärt (mit Video).
Transit
Die Durch- und Weiterreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten ist gestattet, Reisende müssen jedoch ein Einreiseformular ausfüllen.
Bei COVID-19-Symptomen können Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.
Für eine Weiterreise nach Portugal sind die Einreisebestimmungen Portugals zu beachten.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Der Test muss auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und kann sowohl in Papierform (Originaldokument), als auch digital mitgeführt werden und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors sowie das negative Testergebnis. Außerdem muss der Test in der schon vorgeschriebenen App oder Website vor Einreise hinterlegt werden. Personen, die keinen Test bei Einreise vorweisen können, müssen mit einer Strafe von bis zu 6.000 Euro rechnen.
Bei Inlandsreisen zwischen dem spanischen Festland und den Kanaren/ Balearen bestehen ebenfalls Test- und Registrierungspflichten. Bei Einreisen auf dem Landweg aus Frankreich bestehen Ausnahmen für Grenzpendler.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Spanien werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Geimpfte Personen aus allen Ländern dürfen nach Spanien einreisen. Sie müssen hierbei einen vollständigen Nachweis einer COVID-19-Impfung vorlegen. Der Impfstoff muss von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt sein. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle. Der Nachweis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Der Ausnahmezustand wurde im Mai aufgehoben, in den Autonomen Gemeinschaften kommt es jedoch zu jeweils unterschiedlichen Beschränkungen. Verschiedene Regionen und Kreise haben Ausgangssperren verhängt, welche in der Regel von 1 Uhr bis 6 Uhr greifen.Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen findet sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Private Treffen in der eigenen Wohnung sind zwischen 2 Haushalten wieder erlaubt. In Madrid keine Gebiete und Gemeinden mehr von Bewegungsbeschränkungen betroffen (s. Karte). Restaurants dürfen die Außen-und Innenbereiche wieder öffnen, eine Sperrstunde gilt ab 1 Uhr. In den Außenbereichen dürfen 8 Personen sitzen und in den Innenräumen sind sechs Personen zugelassen. Weitere Einzelheiten stellt die Comunidad de Madrid zur Verfügung.
Die Regionalregierungen aller autonomen Gemeinschaften können eigenständig diverse Maßnahmen ergreifen, je nach Region gibt es abweichenden Regelungen (s. Lockdown). Aufgrund örtlicher Infektionsherde können jederzeit Mobilitätsbeschränkungen (etwa bzgl. touristischer Einreisen, Transit zur Weiterreise in nicht betroffene Gebiete, etc.) eingeführt werden. Es wird allen Reisenden, innerhalb des Landes, empfohlen einen Nachweis (bspw: Arbeitgeberbescheinigung) über die Weiterreise zu dem Zielort mitzuführen.
Reisen auf die Kanaren und die Balearen sind vom spanischen Festland weiterhin möglich.
Lockdown
Je nach Infektionsgeschehen können die Regelungen in den Regionen abweichen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gilt ein landesweitesRauchverbot an Orten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Weiterhin ist der Alkoholkonsum im Freien untersagt. Im Rahmen des Ausnahmezustandes dürfen sich maximal sechs Personen in privaten Haushalten treffen.
In den Regionen Murcia und Valencia dürfen sich im Innenbereich, wie auch im Außenbereich, maximal 10 Personen treffen.
Geschäfte
Geschäfte haben unter Einhaltung von Hygiene-und Sicherheitsregeln geöffnet. Die Kontaktinformationen der Kunden müssen bis zu 4 Wochen zum Zwecke der Rückverfolgung aufbewahrt werden.
Gastronomie
In Restaurants und anderen gastronomischen Betriebe gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Mit einer Maskenpflicht ist zu rechnen. Die Sperrstunde kann in den Regionen unterschiedlich sein.
Hotellerie
Mit verschärften Maßnahmen sind Hotels und Beherbergungsunterkünfte wieder geöffnet. Es gelten Auslastungsbeschränkungen in den Gemeinschaftsbereichen und Innenbereichen von Restaurants von 50%. Bei Positivtestungen und einer einhergehenden Verlängerung der Quarantäneunterkünfte kann es aufgrund hoher Auslastung zu Engpässen beim Suchen und Finden einer Unterkunft kommen.
Veranstaltungen
Es gelten unterschiedliche, regionale Bestimmungen. Bei den meisten Großveranstaltungen gilt Maskenpflicht.
Sport & Freizeit
Strandsport ist mit Mindestabstand von 2 Metern erlaubt. Fitnesscenter haben mit Kapazitätsbeschränkung und unter Einhaltung von Hygieneregeln geöffnet. Unter Umständen werden Kontaktinformationen zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahrt.
Nachtclubs und Discotheken dürfen unter Einhaltung der 3G-Regeln öffnen.
In vielen Küstenorten dürfen die Strände zurzeit nachts nicht betreten werden.
Transport
Städtische und interregionale Verkehrsdienste (d.h. Busse und Züge) haben den Betrieb wieder aufgenommen, es kommt aber weiterhin zu Einschränkungen. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Verkehrsbetriebe müssen Kontaktinformationen der Fahrgäste zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahren.
Flugbetrieb
Die großen Flughäfen Madrid und Barcelona sowie Malaga und Valencia sind mit verringerten Kapazitäten geöffnet. Zahlreiche Hygiene-und Abstandsregeln inkl. Maskenpflicht gelten an spanischen Flughäfen. Zusätzlich sind Wärmebildkameras zur Temperaturmessung installiert.
Sonstiges
Bei einem positiven COVID-19-Test sollten Reisende in ihrer Unterkunft bleiben und die entsprechende Hotline anrufen (Andalusien: +34 955 545 060; Balearen: +34 971 211 991; Kanaren: +34 928 301012 für Gran Canaria, +34 922 470012 für Santa Cruz de Tenerife; Katalonien: +34 933 039 944). Eine Isolation ist nicht mehr vorgesehen.
Bei Verdachtsfällen ist es nicht erforderlich, eine Meldung zu unternehmen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Spanien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu